Medienstaatsvertrag

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Vor fast 30 Jahren waren Facebook, YouTube, Netflix und Co noch kein Thema. Doch mittlerweile sind diese Dienste aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken und auch deswegen wird nun der Rundfunkstaatsvertrag wohl durch den Medienstaatsvertrag abgelöst und damit neue Regeln für Social Media festgelegt.

 

Wozu dient der Rundfunkstaatsvertrag, was ist der Medienstaatsvertrag und welche Auswirkungen hat das für uns als Endverbraucher?

Wir klären für euch alle offenen Fragen.

 


 

Was ist überhaupt der Rundfunkstaatsvertrag?

Der Rundfunkstaatsvertrag dient unter anderem zur Regelung des dualen Rundfunksystems, welches die Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk regelt. Er beinhaltet auch die Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Dauer und Form von Rundfunkwerbung.

Seit 1991 werden damit diese und andere Regeln für unseren Rundfunk in Deutschland festgelegt. Doch zu dieser Zeit befand sich das Internet noch in den Kinderschuhen und keiner zog damals eine größere Relevanz für den Rundfunk in Betracht.
Dies soll sich nun ändern mit dem Medienstaatsvertrag.


Wozu die Änderung?

Da das Internet vor rund 30 Jahren tatsächlich noch Neuland war, fehlen Vorschriften für Streaming-Dienste und soziale Netwerke. Ausserdem sollen damit auch Fake News und Schleichwerbung im Netz bekämpft werden.

Mit diesem neuen Entwurf und modernen Gesetzen sollen dann in Zukunft alte sowie neue Medien denselben Regeln folgen.

Dazu zählen dann auch Medienintermediäre“.


Was ist ein Medienintermediär?

Ein Intermediär ist im Grunde nichts weiter als ein Vermittler. Der Begriff Medienintermediär bezeichnet demnach Personen und Dienste, die selbst keine redaktionellen Angebote produzieren, diese aber an den Zuschauer vermitteln.

Damit sind Plattformen gemeint wie YouTube, Facebook und Instagram.

Allerdings sind auch Sprachassistenten wie Amazons Alexa oder Googles Sprachassistent davon betroffen. Auf die Nutzeranfrage hin können sie nämlich zum Beispiel News vorlesen und fungieren damit als Medienintermediär.


Welche neuen Regeln kommen also auf Facebook und Co. zu?

Laut dem Medienstaatsvertrag dürfen Unternehmen wie Facebook und Google

zur Sicherung der Meinungsvielfalt […] journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmbarkeit sie potenziell besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren.

Anders ausgedrückt: In Zukunft müssen diese Plattformen Auskunft darüber geben, wieso bestimmte Inhalte bevorzugt werden und wie diese sortiert werden. Ausserdem müssen sie auch angeben, wie ihre Algorithmen dabei vorgehen.

Allerdings dürfen nur die Anbieter dieser Inhalte selbst, wie TV-Sender und Verlage, diese Informationen bei den Plattformen erfragen.


Was ist mit den Fake News?

Diejenigen die Falschinformationen verbreiten, sogennante Fake-News, denen drohen in Zukunft ernsthafte Konsequenzen.

Jeder Websitenbetreiber ist damit in Zukunft dazu verpflichtet sämtliche Nachrichten vor Veröffentlichung auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Wer sich nicht daran hält, muss bei wiederholter Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht mit einen Bußgeld rechnen. Im schlimmsten Fall kann sogar die Seite gänzlich vom Netz genommen werden.


… und Online-Schleichwerbung?

Gekaufte Produktplatzierungen müssen ganz klar als solche gekennzeichnet werden.

Wenn also ein Influencer oder YouTuber die neusten Produkte präsentiert, in einem Video oder ähnlichem, und die Hersteller bezahlen dafür, muss dieser den Inhalt als Werbung deklarieren. Bei Unterlassung handelt es sich um Schleichwerbung.


Also gibt es bald kaum noch YouTuber?

Bislang war es so, dass jeder Betreiber eines Kanals mit potenziell mehr als 500 Zuschauern, eine Rundfunklizenz benötigt. Dies soll sich dann mit dem Medienstaatsvertrag ändern.
Die Grenze liegt dann bei 20.000 Zuschauern die gleichzeitig und regelmäßig den Kanal schauen.

Diese Lizenz müssen Kanalbetreiber bei der Landesmedienanstalt beantragen.

Unwahrscheinlich ist es jedoch, dass aus diesem Grund zahlreiche YouTuber von der Plattform verschwinden, wie einige befürchten. Viele kleinere Kanäle werden damit nämlich von der Lizenzpflicht entbunden.


Bitkom zum Beschluss des neuen Medienstaatsvertrages

Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.) ist der Digitalverband Deutschlands. Sie setzen sich für die Digitalisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung ein.

Sie stehen dem Medienstaatsvertrag kritisch gegenüber. Verbraucher werden dadurch schlicht bevormundet, da ganz  bestimmte Inhalte generell besser zu finden sein werden. Desweiteren festigt es existierende Martkpositionen und neuen Anbietern wird der Einstieg erschwert.

Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, äußert sich dazu wie folgt:


Doch wer sorgt dafür, dass sich auch alle an die Regeln halten?

Dafür sind die Landesmedienanstalten zuständig. Bisher kümmerten sich diese nur um Funk und Fernsehen. Doch nun sollen sie außerdem sämtliche Social-Media Aktivitäten im Auge behalten.

Zum Teil geschah dies bereits schon vorher.
Die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein geht derzeit (Stand Januar 2020) gegen Twitter vor. Aufgrund von – für Kinder und Jugendliche – frei zugänglichen pornografischen Inhalten wurde ein förmliches Verfahren eingeleitet.

 


Ab wann tritt der Medienstaatsvertrag in Kraft?

Im Dezember 2019 stimmte die Ministerpräsidentenkonferenz dem Entwurf zu.

Da Medienpolitik Ländersache ist, müssen zunächst noch die Landesparlamente ihren Segen geben. In Kraft treten könnte das Gesetz allerdings noch in diesem Jahr.

Die ursprüngliche Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, welche am 5. Mai 2010 in Kraft getreten ist und die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 eingeführten Änderungen, welche am 18. Dezember 2018 in Kraft getreten sind, müssen in den EU-Ländern bis zum 19. September 2020 in die nationale Gesetzgebung umgesetzt werden.
Dies könnte dann auch der Stichtag sein, an dem der Medienstaatsvertrag spätestens in Kraft treten wird.

So oder so muss bis dahin etwas geschehen.

 

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