Die Verständigung des Notrufs ist stets mit einer gewissen Aufregung verbunden. Leider kommt diese Aufregung nicht immer zwingend daher, dass es sich wirklich um einen Notruf handelt. Denn oftmals wird er verständigt, ohne dass es überhaupt seiner Notwendigkeit bedarf. Der Notruf wird in derlei Fällen bewusst missbraucht. Im Fachjargon hat sich hierfür der Begriff Swatting etabliert. Doch was bezweckt der Anrufer damit und ist ein solches Vorgehen in Deutschland strafbar? Wir haben uns mit dem Thema eingehender beschäftigt und erläutern nachfolgend, was es damit auf sich hat.
Was ist Swatting?
Wie bereits kurz angeschnitten, handelt es sich beim Swatting um die missbräuchliche Verständigung des Notrufs. Oftmals nutzt der Anrufer dieses Vorgehen, um jemand anders zu schaden oder ihn zu belästigen. Swatting wird inzwischen zum sogenannten Cybermobbing gezählt.
Der Begriff Swatting leitet sich vom amerikanischen „Special Weapons and Tactics“ ab, kurz SWAT. Das speziell ausgebildete Sondereinsatzkommando kümmert sich um schwerwiegende Situationen wie Geiselnahmen oder die Festnahme langgesuchter Straftäter. Derlei Operationen sind in der Regel von langer Hand geplant und enden damit, dass die Spezialeinheit eine Wohnung stürmt, um das Opfer zu überraschen. Die Spezialkräfte sind hierbei schwer bewaffnet und besonders geschützt, um selbst im Rahmen der Operation nicht verletzt zu werden.
Gut zu wissen: Das deutsche Pendant zur besagten Einheit ist das SEK (Spezialeinsatzkommando). Dieses wird im Rahmen eines Notfalls für gewöhnlich nicht verwendet, eher wird eine Polizeistreife oder der Notarztwagen zum gemeldeten Notfallort entsendet.
Wie kann man Swatting verhindern?
Theoretisch lässt sich Swatting nur verhindern, indem persönliche Daten unter Verschluss gehalten werden. Dies ist besonders im Bereich des Online-Gamings, aber auch in allen anderen Internetszenen empfehlenswert. Informationen über die eigene Identität oder den Wohn- oder Standort sollten niemals preisgegeben werden, da somit ein gewisses Angriffspotenzial stets gegeben ist.
Ein großes Problem ist jedoch auch das Doxxing. Hierbei handelt es sich um Täter, die bewusst Informationen über jemanden sammeln und diese schließlich offen im Internet preisgeben. In der Regel geschieht dies ohne das Einverständnis des Betroffenen. Ein Angriffspunkt ist die IP-Adresse des Nutzers, die den sogenannten Doxxern die notwendigen Informationen liefert.
Um derlei Möglichkeiten zu verhindern und sich selbst zu schützen, wird Internetnutzern die Verwendung eines VPNs empfohlen. Hierbei handelt es sich um einen Online-Service, der den Standort des Nutzers verbirgt und somit seine Lokalisation verhindert. Die eigene IP-Adresse ist somit besser geschützt.
Als weitere Maßnahme wird im Ausland seit 2018 eine sogenannte „Swatting Registry“ getestet. Hierbei handelt es sich um eine Datenbank, in der die Namen und Adressen von Personen enthalten sind, die von Swatting betroffen sein könnten. Die Meldung der bedrohten Personen erfolgt freiwillig. Geht schließlich ein Notruf ein und der augenscheinliche Anrufer befindet sich in der Datenbank, wird zunächst kontrolliert und abgewogen, inwiefern dieser ernstgenommen werden muss.
Welche Strafe droht bei Swatting?
Innerhalb Deutschlands ist die missbräuchliche Inanspruchnahme des Notrufs eine Straftat. Denn infolge des vorgetäuschten Notrufs wird nicht nur verhindert, dass einem möglichen Ernstfall möglichst schnell nachgegangen werden kann, es werden auch erhebliche Kosten verursacht. Die gesetzliche Grundlage hierfür befindet sich im Paragraf 145, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB).
Die Ermittlung des Täters ist jedoch nicht immer einfach. So wird oftmals die Situation der Notlage dazu ausgenutzt, um die eigene Identität zu verheimlichen. Da jede Sekunde zählt, lässt sich der eigentliche Anrufer im Nachhinein nur selten ermitteln.
Wird der Anrufer jedoch ausfindig gemacht, droht ihm das folgende Strafmaß:
- Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
- Geldstrafe
Zudem muss er mit der Verhängung weiterer Sanktionen rechnen, indem er beispielsweise für die Kosten des Rettungseinsatzes aufkommen muss. Diese bewegen sich nicht selten in einem vierstelligen Bereich. Daneben ist das Opfer dazu berechtigt, den Anrufer wegen Körperverletzung anzuzeigen, sofern dieses beim Einsatz zu Schaden gekommen ist.
Gibt es bekannte Swatting-Fälle in Deutschland?
Swatting ist vor allem in den USA bekannt, wo immer wieder Personen der Öffentlichkeit Opfer von derlei Einsätzen werden. Binnen der letzten Jahre waren solche Fälle vor allem im Bereich des Online-Gamings verbreitet. Swatter setzen die Anrufe bewusst dazu ein, um ihre Konkurrenz auszuschalten oder sich an diesen aufgrund eines verlorenen Matchs zu rächen.
Fälle wie die von Kyle Giersdorf (Bugha) oder Herschel „Guy“ Beahm IV (Dr. Disrespect) gehören in den USA inzwischen fast zur Normalität. In Deutschland lässt sich seit einiger Zeit ebenfalls ein steigender Trend verzeichnen.
Besonders bekannt ist der Fall des Streamers „Drachenlord“, der 2015 von Swatting betroffen war. Damals täuschte der Anrufer vor, im Haus des Streamers sei ein Feuer ausgebrochen. Glücklicherweise konnte der Anrufer gefasst werden und er hielt eine Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren.
Neben ihm sind weitere Fälle in der Twitch-Szene bekannt. Dazu gehören die Angriffe auf die Streamerin „quiteLola“ und den Streamer Kilian Heinrich (auch bekannt als Tanzverbot). Letzterer sagte einst in einem Interview: „Bei 50 habe ich aufgehört zu zählen!“ Neben Polizeieinsätzen wird der 27-jährige Streamer regelmäßig mit falschen Essenslieferungen belästigt. Er habe durch das Swatting seine erste Wohnung verloren.